Informationen gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) · Stand: August 2026
Batterien gehören nicht in den Hausmüll
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Die Entsorgung über den Restmüll ist verboten und kann bußgeldbewehrt sein.
Ihre gesetzliche Rückgabepflicht
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sowie mit der Lieferung von Geräten, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Alternativ können Sie Altbatterien unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abgeben.
Wichtig: Enthaltene Batterien und Akkus, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.
Bedeutung der Symbole
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol steht das chemische Zeichen des enthaltenen Schadstoffs:
Rückgabe an uns
Sie können Altbatterien und Altakkus unentgeltlich an folgende Adresse zurücksenden:
Bitte kontaktieren Sie uns vorab per E-Mail. Wir informieren Sie über die korrekte Verpackung und stellen Ihnen ein Versandetikett zur Verfügung.
So bereiten Sie Akkus für den Versand vor
- Entnehmen Sie den Akku zerstörungsfrei aus dem Gerät, sofern dies möglich ist.
- Kleben Sie die Pole mit Isolierband ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist bei Lithium-Ionen-Akkus zwingend erforderlich.
- Verpacken Sie jeden Akku einzeln in einem stoßfesten Karton mit ausreichend Polstermaterial.
- Beschädigte, aufgeblähte oder auslaufende Akkus dürfen nicht per Post versandt werden. Geben Sie diese ausschließlich bei einer kommunalen Sammelstelle ab.
Kommunale Sammelstellen
Neben der Rückgabe an uns können Sie Altbatterien kostenlos abgeben bei:
- Wertstoffhöfen und Recyclinghöfen Ihrer Kommune
- Schadstoffmobilen der örtlichen Abfallwirtschaft
- Sammelboxen im Einzelhandel, etwa in Supermärkten, Baumärkten und Elektrofachgeschäften
Die für Sie zuständige Sammelstelle finden Sie über das Portal der Stiftung GRS Batterien: www.grs-batterien.de
Batterietypen im Überblick
| Typ |
Typische Verwendung |
Rückgabe |
| Lithium-Ionen-Akku |
Akku-Rasenmäher, Akku-Motorsägen, Heckenscheren |
Pole abkleben, einzeln verpacken |
| Blei-Säure-Batterie |
Rasentraktoren, Aufsitzmäher, Startbatterien |
Aufrecht transportieren, nicht kippen |
| Nickel-Metallhydrid |
Ältere Akkugeräte, Fernbedienungen |
Normale Sammelbox |
| Alkaline / Zink-Kohle |
Gerätebatterien, Messgeräte |
Normale Sammelbox |
Sicherheitshinweise
Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung, Überhitzung oder Kurzschluss in Brand geraten. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Lagern Sie Akkus trocken, bei Raumtemperatur und nicht in unmittelbarer Nähe brennbarer Materialien.
- Verwenden Sie ausschließlich das vom Hersteller vorgesehene Ladegerät.
- Laden Sie Akkus nicht unbeaufsichtigt und nicht über Nacht.
- Setzen Sie beschädigte Akkus nicht weiter ein und laden Sie diese nicht auf.
- Bewahren Sie Batterien außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Bei Verschlucken einer Knopfzelle ist umgehend ärztliche Hilfe zu suchen.
Warum die getrennte Sammlung wichtig ist
Batterien und Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Mangan, die im Recyclingprozess zurückgewonnen werden können. Gleichzeitig enthalten sie Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Boden und Grundwasser belasten. Durch die getrennte Sammlung leisten Sie einen unmittelbaren Beitrag zum Ressourcenschutz und verhindern, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
Nicht sachgerecht entsorgte Lithium-Ionen-Akkus sind zudem eine der häufigsten Brandursachen in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Ihre korrekte Rückgabe schützt damit auch die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft.
Vor Veröffentlichung zu prüfen:
Tragen Sie hier Ihre Registrierungsnummer aus dem Melderegister der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung-ear.de) ein, sofern Sie Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Verkehr bringen. Die Registrierung ist vor dem ersten Inverkehrbringen verpflichtend.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie einem Rücknahmesystem angeschlossen sind, etwa GRS Batterien oder einem herstellereigenen System.